Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt im Jahr 2025 pro Hörgerät bis zu 704,37 € (plus Pauschalen für Ohrstücke oder offene Versorgung, insgesamt meist etwa 750–780 €). Bei stärkerer Schwerhörigkeit steigt die Kostenübernahme auf 734,81 €. Für zuzahlungsfreie „Kassengeräte“ zahlen Nutzer maximal 10 € Eigenanteil je Hörgerät, bei sozialer Befreiung entfällt dieser häufig. Die weitere Versorgung (Beratung, Anpassung durch den Akustiker, Wartung für sechs Jahre) ist inbegriffen.
Ablauf:
Hinweis: Privatversicherte erhalten abhängig vom Vertrag einen Zuschuss; die Regelungen können variieren.
Das Phonak Vitus+ steht 2025 als bewährtes Nulltarifmodell zur Verfügung: Es eignet sich für leichten bis mittleren Hörverlust und bietet Funktionen wie solide Klangqualität sowie Störgeräuschunterdrückung.
Eigenschaften:
Weitere Kassenmodelle bieten mindestens vier Kanäle, Rückkopplungsunterdrückung und Nebengeräuschmanagement. Sie sind sowohl als Hinter-dem-Ohr- als auch als Im-Ohr-Variante erhältlich. Eine individuelle Anpassung durch den Akustiker ist wichtig für die Funktionalität.
Preisspannen:
Zusätzliche Ausstattung bei Premium-Modellen:
Beispiele für Modelle mit unterschiedlicher Ausstattung:
Wichtige Auswahlkriterien: Sprachverstehen, Bedienkomfort, Passform und Verfügbarkeit von Service.
Der Zugang zu einem Hörgerät ohne Zuzahlung ist für gesetzlich versicherte Senioren möglich, etwa mit Modellen wie dem Phonak Vitus+. Wer zusätzliche Funktionen wie Bluetooth, besondere Klangqualität oder diskrete Bauformen sucht, kann bei Premium-Modellen mit einem Eigenanteil ab ca. 1.000–1.300 € fündig werden. Die individuelle Auswahl und Anpassung beim Akustiker, inklusive Beratung und Probetragen, ist ein entscheidender Faktor für eine passende Versorgung.
Hinweis: Es empfiehlt sich, im Rahmen der Beratung sowohl ein Nulltarif-Gerät auszuprobieren als auch Modelle mit eventuellem Eigenanteil zu testen. Der Eigenanteil verringert sich durch den Krankenkassenzuschuss entsprechend.
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