Die Hörgeräteversorgung startet in der Regel beim HNO-Arzt oder der HNO-Ärztin. Nach einer ausführlichen Diagnostik werden das Hörvermögen geprüft sowie potenzielle Behandlungsalternativen und individuelle Bedürfnisse besprochen. Bei medizinischem Bedarf wird eine Verordnung ausgestellt, mit der Betroffene ein Hörakustik-Fachgeschäft aufsuchen können.
Der typische Ablauf:
Für Kinder und Jugendliche bieten spezialisierte Pädakustiker:innen zusätzliche Beratung, spezifische Tests und Anpassungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in Deutschland die Kosten für medizinisch notwendige Hörgeräte, sogenannte Kassenmodelle. Im Jahr 2025 liegt der erstattungsfähige Vertragspreis pro Gerät bei bis zu 704,37 Euro. Außerdem werden folgende Pauschalen gezahlt:
Eigenanteil: Für Kassenmodelle fällt eine gesetzliche Zuzahlung an, die maximal 10 € pro Gerät beträgt. Bei Modellen mit höherwertiger Technik oder speziellen Zusatzausstattungen kann ein Eigenanteil für die Mehrkosten anfallen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle notwendigen Dienstleistungen wie Beratung, Anpassung und regelmäßige Wartung für mindestens sechs Jahre.
Erneute Versorgung: Eine erneute Versorgung mit Hörgeräten ist in der Regel nach frühestens sechs Jahren möglich, außer ein medizinischer Grund macht einen früheren Wechsel erforderlich.
Kassenmodelle erfüllen im Jahr 2025 folgende technische Mindestanforderungen:
Wer erweiterte Funktionen wie Bluetooth-Konnektivität, spezialisierte Designs oder zusätzliche Komfortfunktionen wünscht, kann im Premiumsegment entsprechende Modelle finden. Für diese Modelle kann ein zusätzlicher Eigenanteil anfallen.
Die individuelle Einstellung des Hörgerätes ist ein zentraler Bestandteil der Versorgung. Hörakustiker:innen nehmen auf Basis der ärztlichen Daten sowie eigener Messungen eine präzise Anpassung vor und begleiten die Nutzer:innen über mehrere Wochen hinweg.
Typische Serviceleistungen:
In der Gewöhnungszeit stehen Trainingsangebote und Unterstützung bei der Alltagsnutzung im Fokus, um den Übergang zum „neuen“ Hören zu erleichtern.
Zubehör kann den Alltag mit Hörgeräten vereinfachen und den Komfort erhöhen. Fachgeschäfte bieten beispielsweise:
Batterien: Hörgeräte werden meist mit speziellen Batterien betrieben. Der Batterietyp und das Wechselintervall richten sich nach Modell und Hersteller. Informationen zu passenden Batterien, Preisen und Wechselintervallen erhalten Sie direkt beim Akustiker oder Fachhändler, da diese je nach individuellem Gerät variieren können.
Die regelmäßige Wartung trägt zur optimalen Funktion und längeren Lebensdauer von Hörgeräten bei. Bei aufzahlungsfreien Geräten übernimmt die gesetzliche Versicherung notwendige Reparaturen im Regelfall für sechs Jahre. Zu den typischen Serviceleistungen des Fachpersonals zählen:
Der Akustiker bleibt auch nach dem Kauf Ansprechpartner für Service und Nachsorge.
Es empfiehlt sich für Erwachsene, das Hörvermögen regelmäßig überprüfen zu lassen, besonders ab mittlerem Alter oder bei beruflicher Lärmbelastung. Neben HNO-Praxen und Hörakustikern stehen auch Online-Hörtests für eine erste Orientierung zur Verfügung. Kinder und Jugendliche profitieren von der Betreuung durch spezialisierte Pädakustiker:innen, um Hörprobleme frühzeitig zu erkennen und gezielt zu behandeln.
In Deutschland sind die Leistungen rund um Hörgeräte im Jahr 2025 umfassend geregelt: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Bedarfsfall die Kosten für moderne Hörsysteme, einschließlich Beratung, Anpassung, Wartung und notwendiger Reparaturen. Individuelle Anpassungen, Trainingsangebote und vielfältiges Zubehör unterstützen Menschen mit Hörminderung dabei, ihren Alltag zu bewältigen.
Bei Fragen zu Batterien oder spezifischem Zubehör stehen Hörgeräteakustiker:innen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
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