Was ändert sich 2025 bei Hörgeräten? So profitieren Sie von neuen Kassenleistungen und individueller Anpassung

Wussten Sie, dass gesetzliche Kassen ab 2025 umfassende Leistungen für moderne Hörgeräte bieten? Erfahren Sie, wie individuelle Anpassung, kostenloses Zubehör und professionelle Beratung Ihren Hör-Alltag spürbar verbessern können.
Wussten Sie, dass gesetzliche Kassen ab 2025 umfassende Leistungen für moderne Hörgeräte bieten? Erfahren Sie, wie individuelle Anpassung, kostenloses Zubehör und professionelle Beratung Ihren Hör-Alltag spürbar verbessern können.

Individuelle Beratung und Ablauf der Hörgeräteversorgung

Die Hörgeräteversorgung startet in der Regel beim HNO-Arzt oder der HNO-Ärztin. Nach einer ausführlichen Diagnostik werden das Hörvermögen geprüft sowie potenzielle Behandlungsalternativen und individuelle Bedürfnisse besprochen. Bei medizinischem Bedarf wird eine Verordnung ausgestellt, mit der Betroffene ein Hörakustik-Fachgeschäft aufsuchen können.

Der typische Ablauf:

  • Hörtest & Diagnose: Das Hörvermögen wird durch die Fachärztin oder den Facharzt untersucht, bei Bedarf folgt eine Verordnung.
  • Beratung beim Akustiker: Gemeinsam werden geeignete Hörgeräte ausgewählt und auf die individuellen Hörgewohnheiten abgestimmt.
  • Individuelle Anpassung: Das Hörgerät wird entsprechend der persönlichen Hörkurve eingestellt. Einzelne Modelle können im Alltag getestet und über mehrere Wochen angepasst werden.
  • Feinstellung und Hörtraining: Weitere Anpassungen und optionales Hörtraining (zum Beispiel mit Programmen wie audioaktiv® Hörtraining) unterstützen die Eingewöhnung.
  • Abschlusskontrolle: Nach etwa sechs Wochen erfolgt eine Überprüfung des Versorgungserfolgs beim HNO-Arzt oder der HNO-Ärztin.

Für Kinder und Jugendliche bieten spezialisierte Pädakustiker:innen zusätzliche Beratung, spezifische Tests und Anpassungen.

Was übernimmt die Krankenkasse für Hörgeräte?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in Deutschland die Kosten für medizinisch notwendige Hörgeräte, sogenannte Kassenmodelle. Im Jahr 2025 liegt der erstattungsfähige Vertragspreis pro Gerät bei bis zu 704,37 Euro. Außerdem werden folgende Pauschalen gezahlt:

  • 45,07 € für individuell angefertigte Ohrstücke
  • 11,61 € für Hörschlauch und Schirmchen bei offener Versorgung
  • Erhöhter Festbetrag bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit oder Tinnitus-Kombinationsgeräten

Eigenanteil: Für Kassenmodelle fällt eine gesetzliche Zuzahlung an, die maximal 10 € pro Gerät beträgt. Bei Modellen mit höherwertiger Technik oder speziellen Zusatzausstattungen kann ein Eigenanteil für die Mehrkosten anfallen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle notwendigen Dienstleistungen wie Beratung, Anpassung und regelmäßige Wartung für mindestens sechs Jahre.

Erneute Versorgung: Eine erneute Versorgung mit Hörgeräten ist in der Regel nach frühestens sechs Jahren möglich, außer ein medizinischer Grund macht einen früheren Wechsel erforderlich.

Technische Standards und Auswahlmöglichkeiten

Kassenmodelle erfüllen im Jahr 2025 folgende technische Mindestanforderungen:

  • Mindestens vier Frequenzkanäle
  • Verschiedene Programme für unterschiedliche Hörsituationen (z. B. für ruhige Umgebungen, Gespräche, laute Orte)
  • Rückkopplungsschutz, Störlärmunterdrückung und Windgeräusch-Management
  • Basistechnologie, die für viele Erwachsene mit Hörminderung ausreichend ist

Wer erweiterte Funktionen wie Bluetooth-Konnektivität, spezialisierte Designs oder zusätzliche Komfortfunktionen wünscht, kann im Premiumsegment entsprechende Modelle finden. Für diese Modelle kann ein zusätzlicher Eigenanteil anfallen.

Bedeutung der individuellen Anpassung

Die individuelle Einstellung des Hörgerätes ist ein zentraler Bestandteil der Versorgung. Hörakustiker:innen nehmen auf Basis der ärztlichen Daten sowie eigener Messungen eine präzise Anpassung vor und begleiten die Nutzer:innen über mehrere Wochen hinweg.

Typische Serviceleistungen:

  • Mehrstufige Anpassung nach Hörprofil
  • Hörtraining für die Gewöhnung und Optimierung der Hörerfahrung (z. B. audioaktiv®-Programme)
  • Regelmäßige Überprüfung und Feineinstellung
  • Beratung zur Pflege, Nutzung und Wartung

In der Gewöhnungszeit stehen Trainingsangebote und Unterstützung bei der Alltagsnutzung im Fokus, um den Übergang zum „neuen“ Hören zu erleichtern.

Möglichkeiten bei Zubehör und Batterien

Zubehör kann den Alltag mit Hörgeräten vereinfachen und den Komfort erhöhen. Fachgeschäfte bieten beispielsweise:

  • Pflegeprodukte, Reinigungszubehör und Trocknungslösungen
  • Fernbedienungen oder Adapter zur Verbindung mit Telefon, Musik und TV
  • Gehörschutz für verschiedene Einsatzbereiche (z. B. Lärm, Musik, Sport)

Batterien: Hörgeräte werden meist mit speziellen Batterien betrieben. Der Batterietyp und das Wechselintervall richten sich nach Modell und Hersteller. Informationen zu passenden Batterien, Preisen und Wechselintervallen erhalten Sie direkt beim Akustiker oder Fachhändler, da diese je nach individuellem Gerät variieren können.

Serviceleistungen: Wartung, Pflege und Reparatur

Die regelmäßige Wartung trägt zur optimalen Funktion und längeren Lebensdauer von Hörgeräten bei. Bei aufzahlungsfreien Geräten übernimmt die gesetzliche Versicherung notwendige Reparaturen im Regelfall für sechs Jahre. Zu den typischen Serviceleistungen des Fachpersonals zählen:

  • Wartungschecks und professionelle Reinigung
  • Austausch von Verschleißteilen (etwa Schläuche, Ohrstücke)
  • Beratung zur eigenständigen Pflege im Alltag
  • Bereitstellung von Ersatzgeräten während einer Reparatur

Der Akustiker bleibt auch nach dem Kauf Ansprechpartner für Service und Nachsorge.

Prävention und regelmäßige Überprüfung des Hörvermögens

Es empfiehlt sich für Erwachsene, das Hörvermögen regelmäßig überprüfen zu lassen, besonders ab mittlerem Alter oder bei beruflicher Lärmbelastung. Neben HNO-Praxen und Hörakustikern stehen auch Online-Hörtests für eine erste Orientierung zur Verfügung. Kinder und Jugendliche profitieren von der Betreuung durch spezialisierte Pädakustiker:innen, um Hörprobleme frühzeitig zu erkennen und gezielt zu behandeln.

Fazit zur Hörgeräteversorgung 2025

In Deutschland sind die Leistungen rund um Hörgeräte im Jahr 2025 umfassend geregelt: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Bedarfsfall die Kosten für moderne Hörsysteme, einschließlich Beratung, Anpassung, Wartung und notwendiger Reparaturen. Individuelle Anpassungen, Trainingsangebote und vielfältiges Zubehör unterstützen Menschen mit Hörminderung dabei, ihren Alltag zu bewältigen.

Bei Fragen zu Batterien oder spezifischem Zubehör stehen Hörgeräteakustiker:innen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Quellen

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